History

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Geschichte

An der Stelle der heutigen Al-Aqsa-Moschee auf dem Tempelberg, wo von 530 bis 614 die Basilika St. Maria stand, befand sich bis 1187 das erste Hauptquartier der Tempelritter.
Balduin übergibt den Tempel Salomons an Hugo von Payens und Gottfried von Saint-Omer.

Die Ereignisse der frühen Jahre des Templerordens sind historisch nicht endgültig festzustellen. Die wichtigste diesbezügliche Quelle stellt der Bericht des Erzbischofs Wilhelm von Tyrus dar. Wilhelm war allerdings um 1130 geboren worden und war somit kein Augenzeuge oder Zeitgenosse. Weitere Schilderungen stammen von Jakob von Vitry, der im frühen 13. Jahrhundert Bischof von Akkon war.

Gründung

Niederlassungen der Ritterorden in Outremer bis 1291

Das genaue Gründungsdatum des Ordens ist nicht bekannt. Es dürfte aber zwischen 1118 und 1121 liegen. Schwierigkeiten der Datierung beruhen auf dem zeitgenössischen Stil der Urkunden. Das Konzil von Troyes, in dessen Rahmen die erste urkundliche Erwähnung fällt, ist zeitgenössisch für den Januar 1128 verbrieft.[2] Allerdings wurden damals in Südfrankreich die Urkunden im sogenannten Stil Mariä Verkündigung datiert, in dem der Jahresbeginn am 25. März begangen wird, so dass der urkundliche 13. Januar 1128 wahrscheinlich der 13. Januar 1129 nach heutiger Zeitrechnung war. Diese Deutung ist, wie fast alles in der frühen Ordensgeschichte, nicht unumstritten. In der betreffenden Urkunde wird vom neunten Gründungsjahr gesprochen, was mit der oben genannten Einschränkung auf eine Gründung im Jahre 1119 oder 1120 schließen lässt.

Zu dieser Zeit war Jerusalem ein Anziehungspunkt für viele Pilger und Abenteurer aus Europa. Kurz nach dem ersten Kreuzzug stand der Seeweg offen. Die Straßen von der Küste ins Landesinnere waren jedoch sehr unsicher. Die zahlreichen Pilger in den bergigen Regionen der Strecke von Jaffa über Ramla nach Jerusalem zogen Räuber an. Der Großteil des Kreuzritterheeres war nach Europa zurückgekehrt, weshalb kaum Schutz vor Überfällen bestand. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren es Hugo von Payns, Gottfried von Saint-Omer und sieben weitere französische Ritter, die daher einen Orden gründeten, dessen Aufgabe es sein sollte, die Straßen des heiligen Landes für die christlichen Reisenden zu sichern. Die Ritter legten vor dem Patriarchen von Jerusalem ein Ordensgelübde ab. Neben den „klassischen“ Gelübden, die sich auf Armut, Keuschheit und Gehorsam bezogen, verpflichteten sich die Ordensbrüder jedoch zudem, den Schutz der Pilger sicherzustellen.

Als weitere Gründungsmitglieder gelten neben Hugo von Payns und Gottfried von Saint-Omer auch Andreas von Montbard (ein Onkel Bernhards von Clairvaux), Gundomar, Gudfried, Roland, Payen von Montdidier, Gottfried Bisol und Archibald von Saint-Amand. Die frühe Ordensbezeichnung lautete Paupere Militie Christi (Arme Ritter Christi). Der neue König von Jerusalem, Balduin II., überließ den Templern im Jahre 1119 die Gebäude seines ehemaligen Palastes auf dem Tempelberg. Er selbst bezog einen neugebauten Palast beim Davidsturm. Der Orden nannte sich daraufhin Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosalemitanis (Arme Ritter Christi und des Tempels von Salomon zu Jerusalem), woraus sich dann die heute üblichen Bezeichnungen Tempelritter, Templer und Templerorden ableiten.

Ordensregeln

Die Statuten des Ordens basieren auf der Regel des Benedikt von Nursia aus dem 6. Jahrhundert. Die erste Version wurde in lateinischer Sprache 1129 auf der Synode von Troyes verfasst. Bis 1260 wurden die ursprünglich 72 Artikel auf 686 erweitert. Die Regel wurde schon früh ins Französische übersetzt, da die wenigsten Templer des Lateinischen mächtig waren. Die Ergänzungen betreffen vor allem den militärischen Bereich, aber auch die Strafen für Vergehen gegen die Ordensregeln. Das von Bernhard von Clairvaux 1139 verfasste Lob der neuen Ritterschaft, eine Rechtfertigungsschrift für die neue Lebensform der Mönchsritter, wurde ebenfalls in den Regeltext integriert.[3]

 

Die 72 Ordensregeln beinhalteten:

  1. Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen
  2. Wie viele Vaterunser die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können
  3. Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist
  4. Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
  5. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
  6. Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen
  7. Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll
  8. Vom gemeinsamen Mahl
  9. Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden
  10. Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben
  11. Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
  12. An den restlichen Tagen sollen zwei oder drei Gemüsegerichte oder andere Gerichte genügen
  13. Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen
  14. Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen
  15. Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Almosenpfleger gegeben werden
  16. Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen
  17. Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden
  18. Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufstehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben
  19. Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen
  20. Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster Gehörenden gekleidet sein soll.
  21. Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen
  22. Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu
  23. Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll
  24. Sie sollen nur Schaffelle haben
  25. Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten
  26. Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll
  27. Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten
  28. Von der Überflüssigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes
  29. Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden
  30. Von der Zahl der Pferde und Knappen
  31. Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen
  32. Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden
  33. Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen
  34. Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern
  35. Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen
  36. Überzüge über Lanzen, Spieße und Schilde sind nicht zugelassen
  37. Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen
  38. Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben
  39. Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen
  40. Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder
  41. Vom Verschluss am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters
  42. Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf
  43. Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen
  44. Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen
  45. Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten
  46. Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften
  47. Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts)
  48. Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden
  49. Es ist allen Professrittern erlaubt, Land und Leute zu haben
  50. Von den kranken Rittern und anderen Brüdern
  51. Wie deren Pfleger sein sollen
  52. Keiner soll den anderen zum Zorn reizen
  53. In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll
  54. Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben
  55. Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen
  56. Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind
  57. Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind
  58. Wie gebetet wird
  59. Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen
  60. Wie Knaben aufgenommen werden sollen
  61. Wie die Greise geehrt werden sollen
  62. Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben
  63. Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen
  64. Von zu erhebenden Zehnten
  65. Von leichten und schweren Vergehen
  66. Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d. h. ausgestoßen) wird
  67. Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn er will, nur ein leinenes Hemd haben
  68. Wie viele und welche Leintücher in den Betten nötig sind
  69. Von zu meidenden Murren
  70. Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten
  71. Keiner soll Pate sein
  72. Von den Vorschriften

Frühe Jahre

Im Jahre 1125 erlebte der Orden den ersten Aufschwung durch den Beitritt des Grafen Hugo I. von Champagne, der ein Freund des Abtes Bernhard von Clairvaux gewesen war. Bernhard war einer der wichtigsten Kleriker seiner Zeit. Nach anfänglicher Skepsis setzte er sich ab 1129 wortgewaltig für die Unterstützung des Templerordens ein.

1127 reiste Hugo von Payens in Begleitung mit anderen Gründungsmitgliedern (Zahl steht nicht fest; man spricht von acht bis dreißig Mitgliedern) nach Europa zurück, um für den Orden neue Mitglieder zu werben. Außerdem hatte die Idee der Vereinigung von Kriegern und Mönchen Streitfragen aufgeworfen, die die Templer den geistlichen Größen der Christenheit vorlegen wollten. In Jerusalem dürfte es zu dieser Zeit bereits eine ganze Reihe von Ordensmitgliedern gegeben haben, denn nach zehn Jahren war 1129 der Ausbau der Al-Aqsa-Moschee zur Festung und zum Sitz der Templer abgeschlossen. Dies hätte von den vier in Jerusalem zurückgebliebenen Mitgliedern schwerlich allein durchgesetzt und bewältigt werden können.

Ab 1127 sind zunehmend Schenkungen von Landbesitz an den Orden zu verzeichnen, insbesondere in Frankreich, doch auch in England, Spanien, Portugal und Italien. Ein nicht geringer Teil der Schenkungen wird auf den Einfluss von Bernhard von Clairvaux zurückgeführt, der Abt des Zisterzienserklosters von Clairvaux war.

Am 13. Januar 1129 fand das Konzil von Troyes statt. Anwesend waren laut der Präambel zur Ordensregel Kardinal Matthias von Albano, einige Bischöfe, die Äbte Hugo von Mâcon von Pontigny, Bernhard von Clairvaux, Stephan Harding von Cîteaux sowie weitere Kleriker und Laien; von den Templern wohnten Hugo von Payens, Andreas von Montbard und möglicherweise weitere Ordensmitglieder der Zusammenkunft bei. Die Ordensregeln wurden schriftlich festgelegt. Sie waren augustinisch geprägt, doch sind auch zisterziensische Einflüsse erkennbar, was für manche darauf hindeutet, dass Bernhard bei der Festlegung der Regeln beteiligt war. Mit zahlreichen weiteren Beitritten ging auch ein Wachstum der Spendeneinkünfte einher. Im Heiligen Land gehörten die Burgen Baghras (ab 1134 oder 1137), Roche Roussel und Darbsak zu den frühesten Besitzungen der Templer.

Am 29. März 1139 wurde die Organisation der Templer von Papst Innozenz II. durch die BulleOmne datum optimum“ erneut bestätigt und der Orden direkt dem Papst unterstellt. Dadurch bildete der Orden faktisch einen Staat im Staat und war für weltliche Herrscher nahezu unantastbar. So war er nicht nur von der Steuer befreit, sondern durfte selbst Steuern erheben. Außerdem verlieh er Geld gegen Zinsen, was zwar eigentlich verboten war, aber stillschweigend hingenommen wurde. Die Templer begannen sich langsam immer mehr auf dieses Geschäft zu konzentrieren.

Die Templer waren der erste Orden, der die Ideale des adligen Rittertums mit denen der Mönche verband. Nach dem Vorbild der Templer formten sich in der Folgezeit weitere Ordensbruderschaften zu geistlichen Ritterorden um. Der bedeutendste von ihnen war der Johanniter- oder Hospitaliterorden, der bereits vor 1099 als reine Hospitalsbruderschaft bestand und bis Mitte des 12. Jahrhunderts sein Tätigkeitsfeld von der Beherbergung und Pflege von Pilgern, Kranken und Armen auch auf deren militärischen Schutz durch Ordensritter ausweitete. Auch der 1189 als Hospitalsbruderschaft gegründete Deutsche Orden wurde 1198 nach dem Vorbild der Templer zu einem geistlichen Ritterorden erweitert. Insbesondere zwischen den Johannitern und Templern entwickelte sich in der Folgezeit eine rege Konkurrenz um Macht und Einfluss im Heiligen Land, die teils gar in blutigen Gefechten ausartete und die Kreuzfahrerstaaten insgesamt schwächte.

Grundsätze und Ziele

Schutz der Pilger

Die zahlreichen Pilger in den bergigen Regionen der Strecke von Jaffa über Ramla nach Jerusalem zogen Räuber an. Da die Straßen von der Küste ins Landesinnere sehr unsicher waren und der Großteil des Kreuzritterheeres nach Europa zurückgekehrt war, weshalb kaum Schutz vor Überfällen bestand, war es bei der Gründung des Ordens um 1118 seine erste und ursprüngliche Aufgabe, die Straßen des heiligen Landes für die christlichen Reisenden zu sichern.

Militärische Aktivitäten

Templerburg in Ponferrada, Spanien, die im 12./13. Jahrhundert am Rande des Jakobsweges erbaut wurde und auch zum Schutz der Jakobspilger diente

Der erste Kriegseinsatz des Ordens anlässlich der Belagerung von Damaskus im Jahre 1148 endete in einem Fiasko. Zahlreiche – wenn nicht sogar die meisten – Templer fielen im Kampf. Die Reihen wurden jedoch wieder aufgefüllt, und die Templer nahmen an allen größeren militärischen Aktionen im Heiligen Land teil. Wie die anderen Orden blieben die Templer vom Königreich Jerusalem unabhängig und wurden zu einer eigenständigen politischen Kraft. Nach dem Fall der Stadt Akkon, der letzten Hauptstadt des christlichen Outremer, am 18. Mai 1291, hielt die dortige Templer-Zitadelle noch weitere zehn Tage stand und brach dann, von den Truppen des Mameluken-Sultans unterminiert und einem Sturmangriff ausgesetzt, über den Verteidigern zusammen. Die zwei letzten Burgen auf dem Festland, die Festungen Tortosa und Athlit, wurden im August kampflos geräumt. Der Orden zog sich nach Zypern zurück. Eine (heutzutage wasserlose) Insel vor Tortosa, Ruad, blieb bis zum 28. September 1302 im Templerbesitz.

Der Orden beteiligte sich auch aktiv an der Vertreibung der Mauren (Reconquista) aus der Iberischen Halbinsel.

Wirtschaftliche Aktivitäten

Die Niederlassungen des Templerordens in Europa um 1300

Die Templer beschäftigten sich aber nicht nur mit dem Kriegshandwerk: Die Einkünfte der europäischen Komtureien mussten nach Outremer, den lateinischen Staaten im heiligen Land, transportiert werden. Diese Transporte begründeten die Finanzaktivitäten des Tempels. Zunächst dienten die Tempelhäuser im Osten nur als Tresore und Schatzkammern des Landes, aber schon für das Jahr 1135 sind erste Verleihgeschäfte verbürgt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts machten die Templer Geldanleihen zu einer regulären geschäftlichen Betätigung. Ihr finanzieller Ruf war dabei so gut, dass auch Muslime ihre Dienste in Anspruch nahmen. Die Templer erfanden eine eigene Art der Kreditbriefe (Vorläufer der heutigen Reiseschecks) sowie fortschrittliche Techniken der Buchführung.

Etwa 15.000 Ordensmitglieder verwalteten um die 9.000 über ganz Europa verstreute Besitzungen (von denen aber nur ein geringer Teil eigenständige Komtureien waren). Ihre Aufgabe war es, Gewinne zur Finanzierung des Kampfes in Palästina zu erwirtschaften und Männer anzuwerben. Zu den bekanntesten zählen die beiden „Hauptquartiere“, der Temple in Paris und die Temple Church in London, sowie die Siedlung "Tempelhoffe" (1290), das heutige Berlin-Tempelhof, wo die burgartig erhöhte und ummauerte Dorfkirche Tempelhof im Alten Park das letzte Überbleibsel dieser alten Templer-Komturei darstellt. Auch Tempelhof war mehr Landgut als Burgfeste: „Wir müssen auf das Klischee verzichten, das die Templer (oder die Johanniter) als allzeit kampfbereite Ritter darstellt, die von ihren [mitteleuropäischen] Klosterfesten aus die Christenheit durchstreiften.“[4] Heute gibt es – wird von der Wehr-Klosteranlage Convento de Cristo im portugiesischen Tomar abgesehen – nur noch eine Burg des alten Templerordens in Europa (Burg von Ponferrada in Spanien), alle anderen wurden zwischenzeitlich zerstört.

Die Auflösung

Templer küsst Kleriker von hinten (Manuskript-Illustration, etwa 1350).

Gründe

Ebenso wie die Gründung des Ordens vollzog sich auch sein Ende in mehreren Schritten. Die Gründe waren vielfältig. Zum einen verfestigten sich zwischen 1100 und 1300 zunehmend die Strukturen der Königreiche. Wo man zuvor erst Christ und dann beispielsweise Untertan des französischen Königs war, kehrte sich dieses Verhältnis allmählich um. Die Könige betrachteten die supranational organisierten päpstlichen Orden zunehmend mit Misstrauen, besonders da die Mönchsritterorden das größte stehende und auch im Kampf erfahrenste Heer bildeten. Anders als die Templer verstanden es die beiden anderen großen Orden, sich eigene territoriale Herrschaftsbereiche zu sichern: die Johanniter auf Rhodos und die Deutschordensritter in Preußen. Hinzu kommt wohl auch, dass die Templer den Antrag auf Mitgliedschaft König Philipps IV. (Philipp der Schöne) ablehnten.

Außerdem empfahlen nach dem Fall Outremers mehrere Gelehrte dem französischen König in vertraulichen Berichten einen neuen Kreuzzug. Einen Teil des Geldes sollte sich der König besorgen, indem er die Templer vernichtete und ihre Güter beschlagnahmte. Da Philipp IV. hoch verschuldet war, unter anderem auch bei den Templern, beherzigte er diesen Rat, ohne jedoch an einen Kreuzzug zu denken. Allerdings war ein derart offensichtliches Vorgehen auch dem König unmöglich: Die Rechtsgelehrten betonten ausdrücklich, die eingezogenen Güter müssten der christlichen Sache im Heiligen Land zugutekommen.

Anklagepunkte

Verbrennung von Templern wegen angeblicher Sodomie und Ketzerei

1307 wurden die Mitglieder des Ordens schließlich der Ketzerei und der Sodomie (im Sinne homosexueller Handlungen) angeklagt. Der Papst war zu dieser Zeit vom französischen König abhängig, daher standen die Chancen des Ordens schlecht. Philipp IV. machte die Sache zur Staatsaffäre. Geschickt setzte er den aus Frankreich stammenden Papst Clemens V., der seinen Amtssitz auch nach Avignon verlegt hatte, unter Druck und drohte unter dem Vorwand angeblich vorhandener Kinder des Papstes mit einem Ketzerprozess gegen dessen Vorgänger und Mentor Bonifatius VIII., der bis zu seinem Tod infolge des von Philipp IV. initiierten Attentats von Anagni 1303 Papst gewesen war. Auch drohte der König die Kirche Frankreichs abzuspalten, falls der Papst seine Unterstützung der Templer nicht einstellte (stellte er sich vor die ketzerischen Templer – wäre er selber ein Ketzer).

Haftbefehl Philipps IV. und Gefangennahmen

Am 14. September 1307 (dem wichtigen Fest „Kreuzerhöhung“ und damit gewiss ein wohlüberlegtes Datum) wurde der Haftbefehl Philipps IV. ausgefertigt, und zwar für alle Templer ohne Ausnahme. Sie seien zu verhaften, gefangenzuhalten und dem Urteil der Kirche zuzuführen (capti tenantur et ecclesiae iudicio preserventur), ihre Besitztümer und bewegliche Habe sei zu beschlagnahmen und zu treuen Händen aufzubewahren (omnia bona sua mobilia et immobilia saisiantur et ad manum nostram saisita fideliter conserventur). Von der königlichen Kanzlei ergingen an alle „Dienststellen“ in Frankreich versiegelte Briefe mit der Auflage, sie am Freitag, den 13. Oktober 1307, zu öffnen und dann strikt dem Inhalt gemäß zu verfahren. Die Briefe enthielten die Haftbefehle. Mit dieser landesweit konzertierten Aktion konnte erfolgreich verhindert werden, dass die Brüder sich untereinander warnen konnten. Durch zahlreiche und fast gleichzeitige Verhaftungen wurden sämtliche Templer in Philipps gesamtem Machtbereich überrascht. Die königliche Seite brüstete sich damit, dass nur zwölf Ritter entkommen seien, darunter nur ein einziger Würdenträger. Die Verhaftungswelle war ein gut durchorganisiertes, polizeiliches Kommandounternehmen – das erste bekannte seiner Art in der Geschichte.

In Paris wurden 138 Personen festgenommen. Eine päpstliche Kommission zählte 1309 noch 546 Inhaftierte in Paris, wohin die Festgenommenen gebracht worden waren. Die Untersuchung der Inquisition zog sich über Jahre hin. Die Vorwürfe waren bei allen Brüdern gleich: in erster Linie Häresie, Sodomie (im Sinne von Homosexualität) und Götzendienst. Eine reale Grundlage für den Templerprozess war aus heutiger Sicht nicht gegeben. Es gab jedoch aus damaliger Sicht durchaus Anhaltspunkte, und zwar in den consuetudines, also den näheren Ausführungsbestimmungen der Regel, die man dafür nutzen konnte. Die recht ausführlichen consuetudines waren normalerweise strikt vertraulich. (Es ist ein Brief eines Templers aus Südfrankreich an den Großmeister bekannt, in dem er nahezu verzweifelt berichtet, dass den Leuten des Königs die consuetudines in die Hände gefallen seien.) In diesen wird nämlich auch zu Missständen Stellung genommen, wie sie vereinzelt wohl in allen Klöstern vorgekommen sind; so zum Beispiel in dem Absatz Nr. 573, in dem über drei der Sodomie überführte Brüder berichtet wird, und welche Strafen sie trafen. Unter Folter gestand der Großmeister Jacques de Molay zunächst, widerrief dann aber kurz darauf. Es folgte ein sehr langes Ermittlungsverfahren, gegen den Willen des französischen Königs, der einen kurzen Prozess wollte. Wäre es ihm gelungen zu beweisen, dass der Orden insgesamt den Pfad seiner Regel verlassen hatte, ohne dass dies vom Papst moniert wurde (der ja den Orden approbiert hatte und die Aufsichtspflicht hatte), wäre der Papst selbst in Bedrängnis gekommen. Der Papst verhinderte dies. Ein Kräftemessen zwischen Papst und König endete schließlich mit einem Kompromiss zu Lasten der Templer: Der Papst verzichtete darauf, dem König den Prozess zu machen wegen des Attentats von Anagni, bestätigte in einer Bulle rex glorie virtutum vom 27. April 1311 die Gottunmittelbarkeit des Königtums (electum a domino) und verfügte die physische Entfernung/Vernichtung der Bulle unam sanctam aus den Unterlagen des Vatikans (was auch geschah), in der der Primat des Papstes über das Königtum ausdrücklich bekräftigt war; der König verzichtet auf einen „Coelestin V.“-Prozess. Das Opfer wurde der Templerorden, dessen Besitz jedoch bei der Kirche verblieb, bzw. bei den Johannitern und neugegründeten Orden in Spanien und Portugal (ad subsidiam terram sanctam).

Auflösung des Ordens unter Papst Clemens V.

Am 22. März 1312 löste Papst Clemens V. auf dem Konzil von Vienne (Frankreich) den Orden auf. Nachdem es keinen Orden mehr gab, war auch kein Prozess mehr möglich; es blieb bei dem Ermittlungsverfahren. In seiner Gesamtheit wurde der Orden nicht verurteilt, es erfolgten aber Verurteilungen einzelner Templer. Die Güter des aufgelösten Ordens gingen auf die Johanniter über.

Am 18. März 1314 wurde der letzte Großmeister des Templerordens, Jacques de Molay, zusammen mit Geoffroy de Charnay in Paris auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Man hatte Jacques de Molay zunächst zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt. Da er aber nochmals widerrufen und erneut alle Beschuldigungen gegen den Orden zurückgewiesen hatte, wurde er als „relapsus“ (rückfälliger Ketzer) nach damals geltendem Recht verbrannt.

Zeitleiste des Verfahrens

  • 14. September 1307: Geheimer Befehl Philipps IV. zur Verhaftung der Templer am 13. Oktober 1307
  • 13. Oktober 1307: („schwarzer Freitag“, „Freitag, der 13.“) Gefangennahme aller Templer in Frankreich
  • 24./25. Oktober 1307: Geständnis von Jacques de Molay
  • 22. November 1307: Clemens V. zieht das Verfahren an sich
  • 24. Dezember 1307: Jacques de Molay widerruft sein Geständnis
  • 8. August 1309: Beginn der päpstlichen Untersuchung, die bis zum 5. Juni 1311 andauert
  • 12. Mai 1310: Verbrennung von 54 Templern bei Paris
  • 16. Oktober 1311: Eröffnung des Konzils von Vienne
  • 22. März/3. April 1312: Aufhebung des Templerordens durch Clemens V. (Bulle Vox in excelso)
  • 2. Mai 1312: Übertragung der Templergüter an die Johanniter (Bulle Ad providam)
  • 18. März 1314: Jacques de Molay wird zusammen mit Geoffroy de Charnay auf dem Scheiterhaufen in Paris verbrannt
  • seit 2001: Auswertung durch Historiker[5]
  • 25. Oktober 2007: Freigabe der im 17. Jahrhundert verlorengegangenen Templerakte durch den Vatikan für die Öffentlichkeit

Schicksal der Templer nach der Auflösung des Ordens

Obwohl nach offiziellen Quellen nahezu alle Templer in Frankreich verhaftet worden waren, wurden tatsächlich nur wenige Todesurteile vollstreckt und dies auch nur in Frankreich. So wurde zum Beispiel in Avignon, dem damaligen Papstsitz, kein einziges Todesurteil vollstreckt. Außerhalb des unmittelbaren Machtbereiches von König Philipp IV. wurden die Templer nur zum Teil verfolgt, teilweise sogar gänzlich in Ruhe gelassen. Nach der Überlieferung sollen die letzten Tempelritter im Rheinland auf Burg Lahneck in einem heldenhaften Kampf gefallen sein. Allerdings war durch den Wegfall der geistigen und wirtschaftlichen Führungselite und der Ordenszentrale in Paris die Macht der Templer gebrochen. Ihre Aktivitäten waren nur mehr lokaler oder regionaler Natur. In Zypern und anderswo blieben die Würdenträger bis zum Tode in Haft, aber in Spanien wurden zahlreiche Templer freigesprochen. Es ist heute anerkannt, so auch vom Papst, dass die Anklage gegen die Templer als Ganzes jeder Grundlage entbehrte. Verfehlungen habe es nur von Einzelnen gegeben.

Frühe Anknüpfungen an den Templerorden

Der spanischer Ritterorden von Montesa knüpfte unmittelbar nach der Auflösung des Templerordens an dessen Geschichte an. Der Orden von Montesa wurde 1316 von Jakob II. von Aragón gegründet und mit den Gütern des Templerordens ausgestattet. Dieser Orden wurde hauptsächlich für den Zweck gegründet, den Templern Unterschlupf zu bieten.

1319 gründete König Dionysius in Portugal den Orden der Ritterschaft Jesu Christi (Christusorden). Die Güter des Templerordens in Portugal wurden auf den neu gestifteten Orden der „Ritter Christi“ übertragen. Weiterhin wurde bestimmt, dass die Ritter nach der Regel des Ritterordens von Calatrava zu leben hätten. Da die Gründung über mehrere Jahre vorbereitet worden war, erhielt der neue Orden auch die päpstliche Bestätigung. Viele der vor Philipp IV. geflohenen Templer fanden darin Aufnahme. Portugal hatte sich nicht an der Verfolgung des Templerordens beteiligt, weil dies eigenen Interessen zuwiderlief.

Motto, Siegel und Wappen

Kopie (Abguss) eines jüngeren Siegels der Tempelritter in einer Ausstellung in Prag

Das Motto ist der Anfang von Psalm 115,1:

Non nobis Domine, non nobis, sed nomini tuo da gloriam
„Nicht uns, o Herr, nicht uns, sondern deinem Namen gib Ehre“

Das ältere Siegel trug die Inschrift:[6]

SIGILLUM MILITUM CHRISTI DE TEMPLO
„Siegel der Soldaten Christi vom Tempel“

Das bekannteste Siegel ist das Rücksiegel der Meistersbulle, das später für die Besucher des Ordens in Europa verwendet wurde, und zeigt zwei gerüstete Ritter auf einem Pferd. Seine Deutung ist strittig. Es könnte auf das Armutsgelübde bei Eintritt in den Orden hinweisen, andere vermuten darin ein Symbol für den Grundgedanken der Brüderlichkeit, eine dritte Theorie besagt, dass die zwei Reiter eine Person seien, einmal als Krieger und einmal als Mönch. Während der Verhaftungswelle unter Philipp dem Schönen wurde es bei der Anklage als Beweis für homosexuelle Praktiken des Ordens bewertet.

Erkennungszeichen der Ritter des Ordens war in der Gründungsphase zunächst nur ein weißer Mantel über dem braunen oder schwarzen Habit (beides zusammen hieß Clamys). Später (anlässlich des Zweiten Kreuzzugs am 27. April 1147 durch Papst Eugen III. verliehen) wurde dieser Mantel mit einem roten Kreuz über der linken Schulter versehen. Dies war zu Beginn ein gleichschenkliges, das später zu einem Tatzenkreuz weiter entwickelt wurde. Gelegentlich wurden in der Geschichte des Ordens auch Krückenkreuze verwendet.

Das Banner des Ordens („Beaucéant“) ist zweigeteilt in eine schwarze und eine weiße Seite (oben und unten – steht für Krieg und Frieden), später sah sie aus wie ein Schachbrett, und noch später wurde das Templerkreuz eingefügt.

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